Herzlich Willkommen auf der Internet-Präsenz der
Müller Industrieverpackungen und Dienstleistungs-GmbH
Unsere Leistungen:
Holzpackmittel, Kisten, Verschläge, Paletten, Seekisten, Exportverpackung, Containerstau, Korrosionsschutz, Hitzebehandlung nach IPPC-Standard ISPM 15
Als Dienstleister für kleine und mittelständische Unternehmen hat die Müller Industrieverpackungen und Dienstleistungs-GmbH ihren Schwerpunkt auf die Herstellung von Holzpackmitteln für den weltweiten Versand gelegt. Wir bieten Ihnen gut durchdachte und individuell gefertigte Transportverpackungen. Dabei ist unser Service umfassend und reicht von der Planung und Beratung bis zur versandfertigen Verpackungslösung. Für jedes Produkt gibt es eine optimale Verpackung.
Sprechen Sie uns an!
Wir sind Mitglied im Bundesverband Holzpackmittel . Paletten . Exportverpackung ( HPE ) e.V. und besitzen die Genehmigung zur Kennzeichnung von Holzverpackungen entsprechend des IPPC-Standards ISPM Nr.15. Das Unternehmen beschäftigt zurzeit 6 Mitarbeiter.
Regelmäßig wird unsere Produktion durch gezielte Investitionen bestmöglich optimiert.
Seit unserer Firmengründung 2007 wurde das Leistungsangebot ständig erweitert. Dabei waren uns das flexible Eingehen auf die Wünsche der Kunden und eine zuverlässige Ausführung unserer Leistungen stets selbstverständlich. Zu unseren Kunden zählen Industriebetriebe und Speditionen, die unsere kurze Reaktionszeit und die qualitativ hochwertige Ausführung unserer Arbeit schätzen.
Wir übernehmen die komplette Planung und Ausführung der Produktverpackung, angefangen vom Aufmaß des Produktes bis zur fertigen Verpackung mit Korrosionsschutz sowie Stauen in speziell von uns gefertigte Packmittel, wie Holzkisten oder bereitgestellte Container für Seefracht oder Luftfracht oder für den Transport per LKW oder mit der Bahn. Unsere Transportverpackungen werden aus Vollholz oder Holzwerkstoffen hergestellt, zum Beispiel: Schlitten, Kisten, Paletten, Verschläge, Seekisten und Kisten für Luftfracht. Außerdem stellen wir geeignete Lagerböcke und Transportsicherungen nach individuellen Kundenwünschen her. Gleichzeitig gehören das Verpacken von Produkten, das Stauen von Containern inkl. des Korrosionsschutzes durch die Verwendung von spezieller Verbundfolie und Zugabe von Trockenmitteln zu unseren Leistungen.
In den meisten Ländern gibt es für massive Hölzer strenge Importvorschriften. Dadurch soll der Schutz der heimischen Flora vor eingeschleppten Schädlingen gewährleistet werden. Unsere standardisierten und Spezial-Transportverpackungen sind für den Versand in alle Länder - auch für den Export in Staaten, die die Einhaltung des IPPC-Standards ISPM Nr. 15 fordern, geeignet. Die Registriernummer der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft (Nummer DE-SN1-499072) berechtigt uns zur Hitze-Behandlung in unserer firmeneigenen Trockenkammer und zur Kennzeichnung der Verpackungen in alle IPPC-Staaten. Notwendige Besichtigungen der fertigen Holzverpackungen durch das Pflanzengesundheitsamt aufgrund eines geforderten Pflanzengesundheits-Zeugnisses durch das Empfängerland führen wir direkt in unserem Werk durch.
Zugeschnitten für das jeweils zu verpackende Produkt fertigen wir maßgeschneiderte Kisten, Verschläge, Paletten usw. bis XXL-Größe. Die Produkte werden entsprechend der geforderten Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Empfängerlandes versandfertig verpackt (Luftfracht, Seefracht oder per LKW). Ganz gleich, ob Sie nur eine einzelne Verpackung, beispielsweise für eine Sondermaschine, Großanlage oder für Schwergut benötigen, oder ob Sie einen festen Jahresbedarf an Verpackungen haben, wir finden gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung. Für Aufträge, bei denen Produkte zwischengelagert werden sollen, stehen ausreichend Lagerflächen zur Verfügung.
Holzverpackungen für den ExportHolzverpackungen für den Export müssen entsprechend der Einfuhrbestimmungen des Importlandes behandelt und gekennzeichnet werden. Die International Plant Protection Convention - IPPC - ist eine der FAO untergeordnete Organisation, die die Verbreitung und Einführung von Krankheiten an Pflanzen und Pflanzenprodukten (Quarantäneschaderreger) kontrolliert und möglichst verhindern soll. Dabei sollen einheimische Waldbestände vor der Einschleppung von Holzschädlingen geschützt werden. Dafür wurden einheitliche Standards für Einfuhr- und Quarantänebestimmungen der angeschlossenen Länder vergeben. Die dabei entstandene internationale Richtlinie - ISPM 15 - wurde geschaffen, um die Ausbreitung von an Verpackungsmaterial schädigenden Organismen zu verhindern bzw. ihr vorzubeugen. Die ISPM 15 gilt nur für Massivholz/Vollholz. Nicht betroffen sind Holzwerkstoffe, wie Span- oder Sperrholzplatten. als Behandlungsbetrieb erfasst und besitzt gleichzeitig die Genehmigung zur Kennzeichnung von Holz entsprechend dem Standard ISPM Nr. 15. Durch uns werden alle schriftlichen Nachweise über die Hitzebehandlungen, wie Aufzeichnungen über die Dauer und Temperatur sowie die behandelte Holz-Menge für die regelmäßigen Kontrollen (mindestens 1x jährlich) durch die zuständige Behörde aufbewahrt. |
